Neuigkeiten

Betriebsveranstaltungen seit 2015: BMF kommentiert neue Rechtslage

Zum 01.01.2015 haben sich die Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen geändert. Neu ist unter anderem, dass die bisherige Freigrenze von 110 € für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung in einen Freibetrag von 110 € umgewandelt wurde. Das heißt: Während Zuwendungen früher komplett versteuert werden mussten, wenn sie die 110-€-Marke auch nur geringfügig überschritten, bleiben Vorteile bis zu dieser Höhe seit 2015 stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, ist nur der übersteigende Teil Arbeitslohn. weiterlesen

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Gemischt veranlasste Feier: Kosten anteilig als Werbungskosten absetzen

Ein junger Steuerberater hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) für die gerichtliche Klärung gesorgt, ob die Kosten einer zugleich privat und beruflich veranlassten Feier anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen.

Im Entscheidungsfall ging es um eine Feier, die der Mann anlässlich seiner bestandenen Steuerberaterprüfung und seines 30. Geburtstags ausgerichtet hatte. 46 Arbeitskollegen, 32 Verwandte und Bekannte sowie 21 Mitglieder eines Posaunenchors hatten teilgenommen. Vor dem Finanzamt hatte der Berater später beantragt, den beruflich veranlassten Kostenteil der Feier als Werbungskosten abzuziehen; diesen Betrag hatte er durch eine Aufteilung nach Köpfen (46/99tel) ermittelt. Nachdem weder Finanzamt noch Finanzgericht die Kosten steuerlich anerkannt hatte, gab ihm der BFH nun Rückendeckung. weiterlesen

Eltern müssen Steuer-ID ihres Kindes im Laufe des Jahres 2016 mitteilen

Ohne Steuer-Identifikationsnummer gibt es ab Januar kein Kindergeld mehr“ – solche und ähnliche Schlagzeilen haben in den letzten Monaten viele Eltern in Aufregung versetzt. Was dramatisch klingt, ist aber kein Grund zur Eile, denn die Familienkassen gewähren Eltern eine großzügige Übergangsfrist bei der Nachmeldung der Identifikationsnummer: Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummer seines Kindes noch nicht gegenüber seiner Familienkasse angegeben hat, kann diese Meldung im Laufe des Jahres 2016 nachholen. Nur Neuanträge müssen die Nummer direkt enthalten. Wer die Nummer schon vor Jahren in einem Kindergeldantrag angegeben hat, muss nicht weiter tätig werden. weiterlesen

Bussgeldübernahme durch Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn

Zuwendungen eines Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer müssen als Arbeitslohn versteuert werden, wenn sie Entlohnungscharakter haben und für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft geleistet werden. Kein Arbeitslohn liegt hingegen vor, wenn ein Vorteil aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers zugewandt wird (z.B. eine betriebliche Fortbildungsmaßnahme). In diesem Fall ist von einer notwendigen Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung die Rede, die keine steuererhöhenden Folgen nach sich zieht. weiterlesen

Betriebsausflug: Vorsteuerabzug bei mehr als 110 € pro Arbeitnehmer nicht möglich

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von betrieblichen Veranstaltungen – wie Betriebsausflügen oder Betriebsfesten – seit dem 01.01.2015 geäußert. Die Vorsteuer aus den Kosten ist nur dann abzugsfähig, wenn die Veranstaltung überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist. Ein unternehmerisches Interesse nimmt das BMF bis zu einem Betrag von 110 € je Arbeitnehmer einschließlich Umsatzsteuer an. weiterlesen

Rechnungsberichtigung bei zu hohem Steuerausweis

Als Unternehmer müssen Sie den Steuerbetrag, den Sie in einer Rechnung gesondert als Umsatzsteuer ausgewiesen haben, auch tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe abführen. Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz eigentlich gewesen wäre.

Beispiel: Unternehmer U stellt seinem Kunden 1.000 € zuzüglich 190 € Umsatzsteuer für die Lieferung von Kaffeebohnen in Rechnung. Er übersieht dabei, dass er die Kaffeebohnen lediglich mit 7 {00ab4fadfb2379865b9430d42fd091f38a173bad39c6970c85e7d9befda52275} versteuern müsste. Der Kunde zahlt im Februar 2015 den vollen Rechnungsbetrag von 1.190 € an U. U schuldet dem Finanzamt den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag von 190 €. weiterlesen