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Volljährige Kinder: Finanzämter steigen später in Erwerbstätigkeitsprüfung ein

Volljährige Kinder können nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in der Regel nur noch dann kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtig werden, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen. weiterlesen