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Betriebsveranstaltungen seit 2015: BMF kommentiert neue Rechtslage

Zum 01.01.2015 haben sich die Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen geändert. Neu ist unter anderem, dass die bisherige Freigrenze von 110 € für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung in einen Freibetrag von 110 € umgewandelt wurde. Das heißt: Während Zuwendungen früher komplett versteuert werden mussten, wenn sie die 110-€-Marke auch nur geringfügig überschritten, bleiben Vorteile bis zu dieser Höhe seit 2015 stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, ist nur der übersteigende Teil Arbeitslohn. weiterlesen