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Arbeitnehmer darf nebenberufliche Fahrten mit Dienstwagen nicht absetzen

Versteuert ein Arbeitnehmer die private Nutzung seines Dienstwagens nach der sogenannten 1{00ab4fadfb2379865b9430d42fd091f38a173bad39c6970c85e7d9befda52275}-Regelung, muss er unabhängig vom Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung einen pauschalen monatlichen Nutzungsvorteil von 1{00ab4fadfb2379865b9430d42fd091f38a173bad39c6970c85e7d9befda52275} des inländischen Kfz-Bruttolistenpreises als Arbeitslohn versteuern. Sofern er seinen Dienstwagen nach Feierabend auch für seinen Nebenberuf nutzt, darf er für diese Fahrten nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch keine Betriebsausgaben abziehen. weiterlesen