Alarmanlagen, Überwachungskameras und einbruchhemmende Fenster -viele Haushalte werden nachträglich gegen Einbrüche gesichert. Wer sein Eigenheim nachrüsten lässt, sollte wissen, dass er 20{00ab4fadfb2379865b9430d42fd091f38a173bad39c6970c85e7d9befda52275} der hierbei anfallenden Handwerkerlöhne, Fahrt- und Maschinenkosten von der Einkommenssteuer abziehen kann; begrenzt ist der Steuerbonus auf 1.200 Euro pro Jahr. Die Kosten für die verbaute Sicherheitstechnik sind allerdings nicht absetzbar. weiterlesen
Die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass der Vermieter umsatzsteuerlich zwar als Unternehmer gilt, aber trotzdem keinen Vorsteuerabzug erhält. Eine Ausnahme besteht, wenn der Vermieter auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet. Das ist dann möglich, wenn er die Immobilie bzw. die Räumlichkeiten an einen Unternehmer vermietet, der selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist (umgangssprachlich gewerbliche Vermietung). weiterlesen