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Rechnungsberichtigung bei zu hohem Steuerausweis

Als Unternehmer müssen Sie den Steuerbetrag, den Sie in einer Rechnung gesondert als Umsatzsteuer ausgewiesen haben, auch tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe abführen. Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz eigentlich gewesen wäre.

Beispiel: Unternehmer U stellt seinem Kunden 1.000 € zuzüglich 190 € Umsatzsteuer für die Lieferung von Kaffeebohnen in Rechnung. Er übersieht dabei, dass er die Kaffeebohnen lediglich mit 7 {00ab4fadfb2379865b9430d42fd091f38a173bad39c6970c85e7d9befda52275} versteuern müsste. Der Kunde zahlt im Februar 2015 den vollen Rechnungsbetrag von 1.190 € an U. U schuldet dem Finanzamt den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag von 190 €. weiterlesen