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Eltern müssen Steuer-ID ihres Kindes im Laufe des Jahres 2016 mitteilen

Ohne Steuer-Identifikationsnummer gibt es ab Januar kein Kindergeld mehr“ – solche und ähnliche Schlagzeilen haben in den letzten Monaten viele Eltern in Aufregung versetzt. Was dramatisch klingt, ist aber kein Grund zur Eile, denn die Familienkassen gewähren Eltern eine großzügige Übergangsfrist bei der Nachmeldung der Identifikationsnummer: Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummer seines Kindes noch nicht gegenüber seiner Familienkasse angegeben hat, kann diese Meldung im Laufe des Jahres 2016 nachholen. Nur Neuanträge müssen die Nummer direkt enthalten. Wer die Nummer schon vor Jahren in einem Kindergeldantrag angegeben hat, muss nicht weiter tätig werden. weiterlesen