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Betriebsausflug: Vorsteuerabzug bei mehr als 110 € pro Arbeitnehmer nicht möglich

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von betrieblichen Veranstaltungen – wie Betriebsausflügen oder Betriebsfesten – seit dem 01.01.2015 geäußert. Die Vorsteuer aus den Kosten ist nur dann abzugsfähig, wenn die Veranstaltung überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist. Ein unternehmerisches Interesse nimmt das BMF bis zu einem Betrag von 110 € je Arbeitnehmer einschließlich Umsatzsteuer an. weiterlesen